Wenn Sie als Privatperson die Dienste unseres Meisterbetriebes in Anspruch nehmen, können Sie sie als haushaltsnahe Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Auf diese Weise lassen sich seit dem 01.01.2009 jährlich bis zu 1.200 Euro (= maximal 20 Prozent von 6.000 Euro Handwerkskosten insgesamt) einsparen, sofern die handwerklichen Tätigkeiten der Instandhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen. Dazu gehören viele von uns ausgeführten Tätigkeiten wie zum Beispiel das
ja selbst selbst komplette Neuanlage Ihres Gartens. Allerdings betreffen die Steuervorteile nur Handwerkskosten. Darunter fallen unter anderem die reinen Arbeitskosten, die Fahrtkosten, die Kosten für Maschinen und Verbrauchsmittel (z. B. Folien, Reiniger, Treibstoff) sowie sehr begrenzt die Kosten für die Entsorgung von Gartenabfällen (z. B. bei Gehölzschnitten anfallende Äste).
Nicht von der Steuer absetzbar sind dagegen die Kosten für Material (z. B. für Pflanzen, Humus, Steine) oder größere Entsorgungen. Ebenso dürfen die Arbeiten kein öffentliches Gelände (z. B. den Grünstreifen vor dem Haus) betreffen.
Um Handwerkskosten von uns oder anderen steuerlich absetzen zu können, achten Sie darauf, dass …
Hinweis: Diese hier gegebenen Tipps erfolgen unverbindlich und geben die aktuelle Rechtslage nur grob wieder. Detailliertere Informationen zu dem Thema erhalten Sie im Internet auf steuer-schutzbrief.de und finanztip.de. Im Zweifelsfall wenden Sie sich jedoch bitte an Ihren Finanzberater oder Ihre Steuerbehörde!